Im Kernkraftwerk Gösgen steht die jährliche Revision an, in der die Produktion des Kraftwerks jeweils…
Arbeitsinspektorat und EKAS RL 6508: Unterstützung bei der Umsetzung der Massnahmen durch ASA-Spezialisten
Das kantonale Arbeitsinspektorat und die SUVA spielen eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in Betrieben mit besonderer Gefährdung. Insbesondere die Kontrollen gemäss der EKAS Richtlinie 6508 sind von grosser Bedeutung, um potenzielle Mängel und Sicherheitslücken aufzudecken. In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Einblick in den Ablauf solcher Inspektionen geben und erläutern, wie wir unsere Kunden bei der Umsetzung von Massnahmen unterstützen können.
Die Bedeutung von ASA-Systemkontrollen und EKAS RL 6508
ASA-Systemkontrollen, die vom Arbeitsinspektorat oder der SUVA durchgeführt werden, dienen der Überprüfung und Sicherstellung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes in Unternehmen. Die EKAS RL 6508 legt dabei die Anforderungen fest, denen Betriebe mit besonderer Gefährdung (Kategorie 3.2 und 3.1) entsprechen müssen. Diese Richtlinie hat einen klaren Zweck: Sie konkretisiert die Pflicht der Arbeitgeber zum Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit gemäss Artikel 11a Absätze 1 und 2 VUV und die Massnahmen zur Förderung der systemorientierten Prävention von Berufsunfällen und Berufskrankheiten (Arbeitssicherheit) sowie des Gesundheitsschutzes.
Im Falle von Nichterfüllung der Anforderungen können rechtliche Konsequenzen drohen, wie beispielsweise förmliches Verfahren, Ermahnung oder Verfügung. Es ist daher von grosser Bedeutung, die Kontrollen ernst zu nehmen und festgestellte Mängel umgehend zu beheben.
Ablauf einer ASA-Systemkontrolle
Die Kontrolle beginnt mit der Vorbereitung und Ankündigung durch das Arbeitsinspektorat oder der SUVA. Dabei werden Informationen über den Betrieb und seine spezifischen Gefährdungen gesammelt. Anschliessend findet die Inspektion vor Ort statt, bei der Inspektoren den Betrieb gründlich durchleuchten und potenzielle Mängel identifizieren.
Die Feststellung von Mängeln und Sicherheitslücken erfolgt anhand der Kriterien der EKAS RL 6508 und den gesetzlichen Grundlagen wie Arbeitsgesetz, Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), etc. Diese können beispielsweise fehlendes 10 Punkte ASA-Sicherheitssystem, unzureichende Schutzvorrichtungen, fehlende Schulung des Sicherheitsbeauftragten (SiBe) oder Lagerung gefährlicher Stoffe ohne Lagerkonzept umfassen. Die Ergebnisse der Inspektion werden dokumentiert und in einem Bericht zusammengefasst. Die Mängel müssen innerhalb der genannten Frist behoben werden.
Die zeitnahe und effektive Umsetzung der Massnahmen ist von grosser Bedeutung, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Als erfahrener Partner im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz unterstützen wir Betriebe dabei, die identifizierten Massnahmen umzusetzen. Nebst dem ASA-Beizug bieten wir unseren Kunden den externen Sicherheitsbeauftragten an. Dabei handelt es sich um eine klassische “Make-or-Buy Decision”, möchte der Kunde die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz (ASGS) intern organisieren oder auf unseren externen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) auf Mandatsbasis setzen – für ein ganzheitliches und erfolgreiches Sicherheitsmanagement.