Am vergangenen Freitag, dem 20. September 2024, fand im Verkehrshaus in Luzern der 22. Schweizer…
Die jährliche Prüfung der PSAgA: Eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber zum Schutz der Mitarbeitenden
Sicherheit ist am Arbeitsplatz von größter Bedeutung, insbesondere in Bereichen, in denen Höhenarbeiten ausgeführt werden. Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) sind in solchen Situationen unerlässlich, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Eine PSAgA besteht aus verschiedenen Teilen, wie z.B. Auffanggurten, Sicherheitsseilen und Karabinern, die alle bestimmten Anforderungen entsprechen müssen.
Es ist wichtig zu beachten, dass eine PSAgA nicht nur bei der ersten Verwendung geprüft werden sollte, sondern auch jährlich und nach jeder Verwendung. Die jährliche Überprüfung dient dazu, sicherzustellen, dass die PSAgA immer noch den Anforderungen entspricht und in einwandfreiem Zustand ist. Die Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und muss von einer sachkundigen Person durchgeführt werden, die mit den spezifischen Anforderungen der PSAgA vertraut ist.
Die jährliche Überprüfung der PSAgA umfasst verschiedene Aspekte wie z.B. die Überprüfung der Gurtbänder auf Beschädigungen oder Verschleiß, die Überprüfung der Karabiner auf Beschädigungen und Brüche und die Überprüfung des Seils auf Knoten oder Abnutzung. Wenn während der Überprüfung Mängel oder Schäden festgestellt werden, muss die PSAgA repariert oder ersetzt werden, bevor sie erneut verwendet wird.
Es ist vorgeschrieben, dass die Mitarbeiter, die PSAgA verwenden, geschult werden und sich der Bedeutung der Überprüfung bewusst sind. Mitarbeiter werden instruiert, wie sie die PSAgA sicher und effektiv verwenden können und wie sie Mängel oder Schäden erkennen und melden können.
Insgesamt ist die jährliche Überprüfung der PSAgA von großer Bedeutung, um sicherzustellen, dass sie ihren Zweck erfüllen und Mitarbeiter vor Unfällen schützen kann. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie einen verantwortlichen Mitarbeiter oder eine sachkundige Person damit beauftragen, die Überprüfung durchzuführen und sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter ordnungsgemäß geschult sind. Denn die Prüfung ist nicht nur ein wichtiger Beitrag zur Arbeitssicherheit, sondern auch eine gesetzliche Verpflichtung, der Arbeitgeber nachkommen müssen, um mögliche Haftungsrisiken und Strafen zu vermeiden.