Gefahrgut
Überlassen Sie die Kontrollaufgaben nach GGBV dem Experten – mit unserem externen Gefahrgutbeauftragten profitieren Sie von korrekter und gewissenhafter Umsetzung.
Der externe Gefahrgutbeauftragte
Firmen, die eine bestimmte Menge von Gefahrgut überschreiten, die sie transportieren oder versenden, müssen nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV) einen Gefahrgutbeauftragten ernennen und Kontrollaufgaben erfüllen. Durch den externen Gefahrgutbeauftragten profitieren Sie von der korrekten und gewissenhaften umsetzung, gemäss der GGBV.
Die GGBV sieht die Möglichkeit des Beizugs eines externen Gefahrgutbeauftragten explizit vor.
Eine Prüfung lohnt sich – fachlich wie auch finanziell
Worum geht es, de quoi s’agit-il ?
Die GGBV vom 15. Juni 2001 gilt für Firmen, die Gefahrgut auf der Strasse, auf der Schiene, auf Gewässern oder per Luftfracht befördern. Firmen, die mehr als dies die Freistellung nach ADR 1.1.3.6 erlaubt («1’000 Punkte-Regel»), müssen einen Gefahrgutbeauftragten benennen. Dies ist eine fachlich sehr komplexe und zeitintensive Aufgabe.
Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, überprüfen den Gefahrgutprozess und schulen die involvierten Personen. Ausserdem erstellen wir für Sie den Jahresbericht und im Ereignisfall den Unfallbericht.
Sie profitieren von folgenden Vorteilen:
- Unabhängigkeit und Objektivität (gegen Betriebsblindheit)
- Fachkompetenz (stetige Weiterbildung)
- Regulierung (Umsetzung Gesetze und Vorschriften)
- Sicherheit (Unfallrisiko minimieren)
- Kosteneffizienz (Einsparungen)
Kundenvorteile
Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Gefahrgut aus einer Hand.